Todesstrafe
Belarus ist das letzte Land Europas und der ehemaligen Sowjetunion, das die Todesstrafe vollstreckt. Die Todesstrafe stellt die schwerste aller Menschenrechtsverletzungen dar.
In Belarus werden Gefangene in der Todeszelle erst wenige Momente vor ihrer Hinrichtung über die Exekution informiert. Der Leichnam wird anschließend nicht den Familien überstellt. In den meisten Fällen werden die Angehörigen erst nach der Exekution von der Hinrichtung in Kenntnis gesetzt. Der Bestattungsort wird ihnen nicht mitgeteilt.
Informationen über die Todesstrafe gelten in Belarus als Staatsgeheimnis. Aufgrund der Geheimhaltung können weder verlässliche Daten über die Anzahl der Todesurteile und Hinrichtungen erhoben werden, noch die Identität aller Todeskandidaten geklärt werden. Seit der Unabhängigkeit im Jahr 1991 sollen in Belarus etwa 400 Personen zum Tode verurteilt und hingerichtet worden sein.
Am 21. Juli 2017 wurden Ihar Hershankou und Siamion Berazhnoy vom Landgericht Mahiliou im Osten von Belarus zum Tode verurteilt. Die beiden Männer wurden für schuldig befunden, zwischen 2009 und 2015 sechs Menschen getötet zu haben, um sich deren Eigentum anzueignen. Die Todesurteile wurden am 20. Dezember 2017 vom Obersten Gerichtshof von Belarus bestätigt.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab.